Eignung:
Für Hängegleiter und Gleitsegel
Höhendifferenz:
180 m
Beschreibung:
Der Messelberg ist ein Soaringberg.
Streckenflüge für geübte Piloten sind möglich. Der Startplatz birgt mehr Schwierigkeiten, als spontan ersichtlich.
Es sind umfangreiche Auflagen und Vorschriften zu beachten, die nicht willkürlich erlassen werden, sondern auf der speziellen Lage des Geländes und der übergeordneten Gültigkeit des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) begründet sind.
Bsp.: Flugbeschränkungssektoren beachten, Limitierte Anzahl von maximal 10 gleichzeitig in der Luft befindlichen Drachen / Gleitsegeln, Einweisung für Erstflieger und Gastpiloten erforderlich, Flugbetrieb nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds / Startleiter möglich, Funkgerät (LPD) zwingend erforderlich Frequenz: 433,2250 Mhz.
Sämtliche Auflagen sind in der Hangflugordnung und in dem Auszug der Flugbetriebsordnung nachzulesen.
Bei sehr starken Andrang kann der Flugleiter die Flugzeit beschränken (Richtwert: 20 Minuten).
In der Vergangenheit haben Regelverstöße mehrfach zur Sperrung des Geländes durch den Flugplatzbetreiber bzw. durch den Geländeeigentümer geführt. Deshalb: Bitte die Auflagen beachten, ohne Ausnahme!
Der Verein möchte auch Gastfliegern die Möglichkeit des Fliegens am Messelberg erhalten können.
Unser Luftraum
Unsere Startplätze befinden sich unter dem Luftraum der Klasse “D” des Stuttgarter Flughafens welche bei 5500ft (1670m) NN beginnt
und nicht eingeflogen werden darf. Eingelagert in diese ist ein Segelflugsektor (Klasse “W”, seit 2017 Klasse “GSEC”) Alb-Nord,
für diesen Segelflugsektor kann bei der DFS in Langen eine Freigabe beantragt werden.
Freigaben wenn sie genehmigt sind, werden auf dem Segelflug-ATIS (Frequenz 134.505 MHz) mit der freigegebenen Höhe aufgesprochen,
diese beträgt typischerweise 6000ft oder 7000ft (1830m – 2.130m).
Um in diesen Sektor bei einer Freigabe einfliegen zu dürfen ist zwingend eine ATIS Hörbereitschaft und ein kalibrierter Höhenmesser erforderlich.
Was muss ich beim Flug im Sektor beachten?
- ATIS permanent abhören
- Änderungen / Rücknahmen der Freigabe werden über die ATIS verbreitet unter Angabe des Zeitpunktes zu dem sie wirksam werden
- ATIS Aufsprache zur vollen Stunde + 10 – 20 – 30 – 40 – 50
- Änderungen müssen inerhalb von 10 Minuten umgesetzt werden
Das heißt auch dass vor jedem Einflug in den Sektor der aktuelle Status der Freigabe zu prüfen ist.
Grundsätzlich gilt das jeder Pilot vor jedem Flug die aktuell gültigen Luftrauminformationen einholt.
Informationsquellen hierfür sind:
- ICAO-Karte in der aktuell gültigen Ausgabe
- Segelflug-ATIS (Frequenz 134.505 MHz)
Für die GPS-Varios welche Luftraumdaten visualisieren können gibt es die aktuellen Daten über die folgenden Quellen.
- Deutscher Aero Club (offizielle Quelle für Deutschland)
- XContest Airspace (die wohl aktuellste Sammlung an National und Internationalen Lufträumen mit visalisierung)
- Deutscher Hängegleiterverband e.V. (weitere quelle für National und Internationalen Lufträume)
Weiterreichende Informationen zum Thema Luftraum und den Segelflugsektoren sind unter den nachfolgenden
Links erhältlich und es wird jedem Piloten welcher an der Alb fliegen möchte dringendst empfohlen sich darüber zu informieren.
Wenn Ihr euch beim Thema Luftraum unsicher seid, sprecht bitte die erfahrenen Piloten
am Startplatz diesbezüglich an, Sie werden euch bei Detailfragen gerne unterstützen.

Appell an alle Flieger!
Die aktuell gültigen Luftraumregeln sind nicht in Stein gemeißelt. Es gibt kein demokratisches Grundrecht auf freien Zugang zu allen Lufträumen zu jeder Zeit. In jedem Jahr verhandeln die Vertreter der Segelflieger mit den anderen Luftraumnutzern und der DFS neu. Die vergleichsweise guten Bedingungen in Deutschland sind das Ergebnis kontinuierlicher, jahrzehntelanger Abstimmungen mit allen Luftfahrern. Sicherheit im Luftverkehr hat dabei höchste Priorität.
Die konsequente Einhaltung aller Regeln durch die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt ist die Grundlage für alle Verhandlungen. Für die Gefährdung anderer im Luftraum gibt es kein Pardon. Jeder Verstoß kann zu dramatischen Verschlechterungen im folgenden Jahr und zu sehr empfindlichen Geldbußen führen. Den Wolkenabständen und Lufträumen kommen dabei besondere Bedeutungen zu.
Wichtigste Auflagen und Bedingungen zum Flugbetrieb mit Drachen und Gleitschirmen am Messelberg – Hangflugordnung
Bei Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz
- Der Hängegleiter- bzw. Gleitschirm-Flugleiter hat mit der Flugleitung des Sonderlandeplatzes vor Aufnahme des Drachen- bzw. Gleitschirmflugbetriebes telefonisch Verbindung aufzunehmen. Das gilt auch, wenn bei Flugbetrieb am Sonderlandeplatz der Tower noch nicht besetzt ist (Rolladen ist noch nicht hochgezogen) oder der Flugbetrieb später als der Drachen- bzw. Gleitschirmflugbetrieb aufgenommen wird.
- Sektoreneinteilung, Höhenbeschränkung und Anzahl der Fluggeräte
Sektor la :
Bereich südlich der Linie Startrampe Richtung West. Keine Startüberhöhung zulässig.
Sektor Ib :
Bereich nördlich der Linie Startrampe Richtung West bis zur Linie südlicher Waldrand (altes Fliegerheim)
Richtung West. Es darf maximal 50 m über Startplatzhöhe geflogen werden.
Sektor ll :
Bereich nördlich der Linie südlicher Waldrand Richtung West.
Es darf maximal 100 m über Hangkante geflogen werden.
In den Sektoren la/lb und ll dürfen sich maximal 10 Hängegleiter bzw. Gleitschirme gleichzeitig befinden.
Dabei dürfen sich im Sektor la/lb höchstens zwei Drachen oder Gleitschirme aufhalten.
Landeanflüge aus Sektor II auf das Landefe!d im Sektor I sind hiervon ausgenommen.
- Die Höhenbeschränkung im Sektor II kann von der Flugleitung des Sonderlandeplatzes generell oder nur für einzelne Piloten mit Streckenflugabsicht aufgehoben werden.
- Wenn nur Motorflug stattfindet, besteht im Sektor II keine Höhenbeschränkung.
- Oberhalb einer Höhe von 500 m über der Hangkante unterliegen die Drachen und Gleitschirmflieger nicht mehr der Hangflugordnung.
Kein Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz
- Die Sektoreneinteilung bzw. die Verteilung der Drachen und Gleitschirme auf die Sektoren entfällt.
- Keinerlei Höhenbeschränkung.
- Die Anzahl der gleichzeitig fliegenden Drachen und Gleitschirme bleibt auf 10 beschränkt.
Sonstige Bestimmungen
- Der Flugbetrieb darf nur unter der Leitung eines Startleiters durchgeführt Zur Startleitung sind alle aktiven Mitglieder des Drachenflieger Club Staufen e.V. berechtigt.
- Landungen unmittelbar oberhalb der Hangkante und auf dem Sonderlandeplatz sind nicht gestattet.
- Modellflugplatz nicht betreten. Ausreichend breiten Korridor vom Modellflugplatz zur Startrampe freihalten – hier keine Drachen aufbauen oder Gleitschirme auslegen.
- Flugschulen: Nur Flugschulen von Vereinsmitgliedern sind zugelassen. Den Flugschülern ist bei Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz jegliche Startüberhöhung untersagt. Flugschüler (L-Scheininhaber) dürfen nur bei Anwesenheit des Fluglehrers starten.
- Gastflieger: Nichtmitglieder sind unter folgenden Voraussetzungen startberechtigt: Sie besitzen mindestens den A – Schein.
- Bei starkem Andrang: Der Flugleiter bestimmt das Zeitlimit (Richtwert: 20 Minuten).
Der Pilot muss jedoch spätestens landen, wenn nach ihm neun Drachen bzw. Gleitschirme gestartet sind und der zehnte sich
zum Start bereit macht.
Der Flugleiter kann anordnen, dass Vereinsmitglieder in der Startreihenfolge im Verhältnis 2:1 oder gar 3:1 gegenüber
Gastfliegern und Flugschülern bevorzugt werden.
Der Flugleiter kann auch anordnen, dass der Schulungsbetrieb ganz unterbleibt bzw. eingestellt wird.
- Fluggebühren: Mitglieder des DGC-Staufen: frei. Nichtmitglieder und Flugschüler: 3.- € pro Tag
- Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Dieser hat alle Verstöße mit allen wichtigen Angaben zur Person sofort im Flugbuch zu notieren und unverzüglich dem Vorstand bzw. der Luftaufsicht zu melden.
Wichtige Ausweichregeln:
- Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben bei Zusammenstoßgefahr nach rechts auszuweichen.
- Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das von links kommende Luftfahrzeug auszuweichen.
- Bei einer Begegnung am Hang hat derjenige auszuweichen, der den Hang links von sich hat.
- Anfliegende, abfliegende oder kreuzende Fluggeräte weichen den Fluggeräten aus, die sich im Hangaufwind oder im Thermikkreis befinden.
- Die Drehrichtung in der Thermik wird von dem Fluggerät bestimmt, welches sich zuerst in der Thermik befindet.
- Das langsamer steigende Fluggerät weicht dem schneller steigenden aus.
»Wichtigster Auszug aus der Flugbetriebsordnung«
Drachenflieger Club Staufen e.V. – Flugbetriebsordnung für den Messelberg, Gemeinde Donzdorf
Präambel: Diese Flugbetriebsordnung wurde erstellt, um einen sicheren Flugbetrieb und ein geregeltes Nebeneinander der drei Sparten: Segel- und Motorflug, Modellflug und Hängegleiterflug zu ermöglichen.
Absoluten Vorrang hat der Flugbetrieb mit Motor- und Segelflugzeugen.
Die mit der Start- und Landeerlaubnis des Regierungspräsidiums Stuttgart (Akt.z. 27-3846-HG-Donzdorf/12) verbundenen Auflagen, Bedingungen und Hinweise – aktuelle Fassung -, die Allgemeinverfügung für den Betrieb von bemannten, nicht zulassungspflichtigen Luftfahrzeugen in der BRD, sowie die Hängegleiterbetriebsordnung des DHV/DAeC in ihrer aktuellen Fassung, sind Bestandteil dieser Ordnung.
Richtlinien:
- Der Aufbau der Hängegleiter hat links hinter dem Startplatz zu erfolgen. Es ist dafür zu sorgen, dass Modellflieger ungehinderten Zugang zur Hangkante (Startplatz) haben.
- Während der Starts hat sich, außer dem Piloten, dem Startleiter und eventuellen Starthelfern, niemand im Startplatzbereich aufzuhalten.
- Nach der Landung muss das Fluggerät sofort zum Abbauplatz getragen werden, um nachfolgende Piloten nicht zu behindern. Unfallgefahr!
- Außenlandungen – mit Ausnahme einer Außenlandung bei Überlandflügen – und eventuelle Sachbeschädigungen, welche die Vereinshaftpflicht berühren, müssen dem Flugleiter bzw. der Vereinsleitung gemeldet werden.
- Im Bereich des Startgeländes ist nur der große Parkplatz schräg gegenüber vom Fliegerheim zu benutzen. Unmittelbar am Fliegerheim und am Startplatz darf nicht geparkt werden. Der umzäunte Modellflugplatz darf nicht betreten werden.
- Bei Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Donzdorf-Messelberg, ist den Anordnungen der Flugleitung des Sonderlandeplatzes Folge zu leisten. Der Drachen- und Gleitschirmflugleiter ist verpflichtet, die anwesenden Drachen- und Gleitschirmflieger entsprechend zu instruieren. Unabhängig davon, welche Weisungen seitens der Flugleitung des Sonderlandeplatzes ergehen, haben die Drachen- und Gleitschirmpiloten so zu fliegen, dass der Segelflugbetrieb nicht behindert wird. Den Segelflugzeugen ist nach Möglichkeit weiträumig auszuweichen.
- Bei Modellflugbetrieb müssen die Drachen- und Gleitschirmpiloten am kurzen Hang so fliegen, dass der Modellflugbetrieb nicht behindert wird. Den Piloten der Flugmodelle muss das Verhalten der Drachen- und Gleitschirmflieger berechenbar bleiben. Unerwartete Wendungen, Kunstflugfiguren, das Abtauchen im Schnellflug unterhalb der Hangkante und das plötzliche Wiederauftauchen mit Startüberhöhung und dgl. unberechenbare Flugmanöver sind verboten.