Eignung:
Für Hängegleiter und Gleitsegel

Höhendifferenz:
180 m

Beschreibung:
Der Messelberg ist ein Soaringberg.
Streckenflüge für geübte Piloten sind möglich. Der Startplatz birgt mehr Schwierigkeiten, als spontan ersichtlich.
Es sind umfangreiche Auflagen und Vorschriften zu beachten, die nicht willkürlich erlassen werden, sondern auf der speziellen Lage des Geländes und der übergeordneten Gültigkeit des deutschen Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) begründet sind.
Bsp.: Flugbeschränkungssektoren beachten, Limitierte Anzahl von maximal 15 gleichzeitig in der Luft befindlichen Drachen / Gleitsegeln unter der Woche, 10 Drachen / Gleitsegeln am Wochenende ( mit freigabe Möglichkeit auf 15 ),  Einweisung für Erstflieger und Gastpiloten erforderlich, Flugbetrieb nur in Anwesenheit eines Vereinsmitglieds / Startleiter möglich, Funkgerät (LPD) zwingend erforderlich Frequenz: 433,2250 Mhz.
Sämtliche Auflagen sind in der Hangflugordnung und in dem Auszug der Flugbetriebsordnung nachzulesen.
Bei sehr starken Andrang kann der Flugleiter die Flugzeit beschränken (Richtwert: 20 Minuten).
In der Vergangenheit haben Regelverstöße mehrfach zur Sperrung des Geländes durch den Flugplatzbetreiber bzw. durch den Geländeeigentümer geführt. Deshalb: Bitte die Auflagen beachten, ohne Ausnahme!
Der Verein möchte auch Gastfliegern die Möglichkeit des Fliegens am Messelberg erhalten können.

Unser Luftraum

Unsere Startplätze befinden sich unter dem Luftraum der Klasse “D” des Stuttgarter Flughafens welche bei 5500ft (1670m) NN beginnt
und nicht eingeflogen werden darf. Eingelagert in diese ist ein Segelflugsektor (Klasse “W”, seit 2017 Klasse “GSEC”) Alb-Nord,
für diesen Segelflugsektor kann bei der DFS in Langen eine Freigabe beantragt werden.
Freigaben wenn sie genehmigt sind, werden auf dem Segelflug-ATIS (Frequenz 134.505 MHz) mit der freigegebenen Höhe aufgesprochen,
diese beträgt typischerweise 6000ft oder 7000ft (1830m – 2.130m).
Um in diesen Sektor bei einer Freigabe einfliegen zu dürfen ist zwingend eine ATIS Hörbereitschaft und ein kalibrierter Höhenmesser erforderlich.

Was muss ich beim Flug im Sektor beachten?

  • ATIS permanent abhören
  • Änderungen / Rücknahmen der Freigabe werden über die ATIS verbreitet unter Angabe des Zeitpunktes zu dem sie wirksam werden
  • ATIS Aufsprache zur vollen Stunde + 10 – 20 – 30 – 40 – 50
  • Änderungen müssen inerhalb von 10 Minuten umgesetzt werden

Das heißt auch dass vor jedem Einflug in den Sektor der aktuelle Status der Freigabe zu prüfen ist.

Grundsätzlich gilt das jeder Pilot vor jedem Flug die aktuell gültigen Luftrauminformationen einholt.
Informationsquellen hierfür sind:

  • ICAO-Karte in der aktuell gültigen Ausgabe
  • Segelflug-ATIS (Frequenz 134.505 MHz)

Für die GPS-Varios welche Luftraumdaten visualisieren können gibt es die aktuellen Daten über die folgenden Quellen.

Weiterreichende Informationen zum Thema Luftraum und den Segelflugsektoren sind unter den nachfolgenden
Links erhältlich und es wird jedem Piloten welcher an der Alb fliegen möchte dringendst empfohlen sich darüber zu informieren.

Wenn Ihr euch beim Thema Luftraum unsicher seid, sprecht bitte die erfahrenen Piloten
am Startplatz diesbezüglich an, Sie werden euch bei Detailfragen gerne unterstützen.

Appell an alle Flieger!

Die aktuell gültigen Luftraumregeln sind nicht in Stein gemeißelt. Es gibt kein demokratisches Grundrecht auf freien Zugang zu allen Lufträumen zu jeder Zeit. In jedem Jahr verhandeln die Vertreter der Segelflieger mit den anderen Luftraumnutzern und der DFS neu. Die vergleichsweise guten Bedingungen in Deutschland sind das Ergebnis kontinuierlicher, jahrzehntelanger Abstimmungen mit allen Luftfahrern. Sicherheit im Luftverkehr hat dabei höchste Priorität.

Die konsequente Einhaltung aller Regeln durch die Piloten der Allgemeinen Luftfahrt ist die Grundlage für alle Verhandlungen. Für die Gefährdung anderer im Luftraum gibt es kein Pardon. Jeder Verstoß kann zu dramatischen Verschlechterungen im folgenden Jahr und zu sehr empfindlichen Geldbußen führen. Den Wolkenabständen und Lufträumen kommen dabei besondere Bedeutungen zu.

Wichtige Auflagen und Bedingungen zum Flugbetrieb mit Drachen und Gleitschirmen Flugbetrieb am Messelberg

 Sektoreneinteilung 

Der Westhang des Messelbergs ist In Sektor la / lb (kurzer Hang) und Sektor Il (langer Hang) aufgeteilt.

Sektor la: Bereich südlich der Linie Startplatz in Richtung West.  Der gesamte Sektor la ist nicht zu befliegen ! (siehe Skizze) Ausnahme: Bestätigte Erlaubnis der Flugleitung am Sonderlandeplatz. Gemäß LuftVG erfolgt bei Verstößen sofortige Anzeige.

Sektor lb (kurzer Hang): Bereich nördlich der Linie Startrampe Richtung West bis zur Linie nördlicher Waldrand.

Bei Flugbetrieb am Sonderlandeplatz EDPM darf im Sektor lb eine Startüberhöhung von max. 50 m über dem Startplatz erflogen werden. Dabei dürfen sich im Sektor lb höchstens 2 Hängegleiter/Gleitsegel befinden. Landeanflüge aus Sektor Il auf das Landefeld sind hiervon ausgenommen

Sektor Il (langer Hang): Bereich nördlich der Linie nördlicher Waldrand Richtung West.

Regelung Samstag/Sonntag/Feiertag

Bei Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz EDPM darf der Flugbetrieb mit Hängegleitern/Gleitsegeln nur unter Zustimmung der Fliegergruppe Donzdorf (Flugleiter) des Sonderlandeplatzes aufgenommen werden.

In den Sektoren lb und II dürfen sich maximal 10 Hängegleiter / Gleitsegel gleichzeitig befinden. Die Fliegergruppe Donzdorf (Flugleiter) kann eine Freigabe auf 15 Hängegleiter/Gleitsegel gleichzeitig erteilen.

Bei Segelflugbetrieb ist die Startüberhöhung im Sektor II auf 100 m über der Hangkante beschränkt. Bei reinem Motorflugbetrieb entfällt diese Beschränkung.

Eine Freigabe der Höhenbeschränkung kann bei der Flugleitung des Sonderlandeplatz EDPM eingeholt werden.

Findet am Sonderlandeplatz EDPM kein Flugbetrieb statt, so gelten die Freigaben 15 Hängegleiter/Gleitsegel und keine Höhenbeschränkung In den Sektoren lb und II als erteilt. Mit Aufnahme des Flugbetriebs am Sonderlandeplatz EDPM sind diese vom Hängegleiter/Gleitsegel Flugleiter bei der Fliegergruppe Donzdorf (Flugleiter) einzuholen.

Die Fliegergruppe Donzdorf kann erteilte Freigaben aus Flugbetriebsgründen aufheben.

Regelung MontagFreitag

In den Sektoren lb und II dürfen sich maximal 15 Hängegleiter / Gleitsegel gleichzeitig befinden.

Mit Aufnahme des Flugbetriebs am Sonderlandeplatz EDPM kann die Fliegergruppe die Beschränkungen, Begrenzung auf 10 Hängegleiter/Gleitsegel und max. 100m Hangüberhöhung, aus Flugbetriebsgründen einfordern. 

Sonstige Bestimmungen

Der Flugbetrieb darf nur unter Leitung eines Flugleiters durchgeführt werden, welcher im Besitz eines gültigen Luftfahrscheines für Hängegleiter oder Gleitsegel ist. Der Flugleiter hat für die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen zu sorgen. Jeder Start muss ins Flugbuch eingetragen werden.

Der von März bis Oktober am Wochenende und Feiertag eingeteilte Flugleiter darf während seiner Dienstzeit nicht selbst einen Hängegleiter/ ein Gleitsegel betreiben. Der Hängegleiter/Gleitsegel- Flugleiter hat mit der Fliegergruppe Donzdorf (Flugleiter) Verbindung aufzunehmen. Die ständige Erreichbarkeit ist zu gewährleisten.

Alle Hängegleiter /Gleitschirmpiloten müssen ein funktionierendes Funkgerät LPD 433,225 MHz mit sich führen um erreichbar zu sein

Alle Piloten sind in die Besonderheiten und die Auflagen dieser Erlaubnis einzuweisen. Starts ohne Einweisung sind nicht zulässig. Auf die Turbulenzgefahr innerhalb der Schneise ist hinzuweisen.

Landungen unmittelbar oberhalb der Hangkante und auf dem Sonderlandeplatz sind nicht gestattet.

Oberhalb einer Höhe von 500 m über der Hangkante unterliegen die Drachen- und Gleitschirmflieger nicht mehr der Hangflugordnung. Das heißt auch, das zum Beispiel der Sonderlandeplatz Donzdorf (Flugplatz Messelberg) in einer Hohe von mehr als 500 Meter über Grund überflogen werden darf. Diese Mindest-Überflughöhe gilt für den gesamten Überflug – ein solches Vorhaben muss also so geplant sein, dass auch bei einem Verlust an Höhe während des Überflugs immer mindestens 500 Meter über Grund erhalten bleiben.

Selbstverständlich gelten alle Vorschriften und Regeln der LuftVO und des LuftVG.

Modellflugplatz nicht betreten

Ausreichend breiten Korridor vom Modellflugplatz zur Startrampe freihalten – hier keine Drachen aufbauen und keine Gleitschirmpacksäcke ablegen. Die Modellflieger dürfen in der Ausübung ihrer Flüge keinesfalls behindert werden.

Flugschulen

Nur Flugschulen von Vereinsmitgliedern sind zugelassen.

Ausbildungsflüge im Rahmen der Höhenflugausbildung (keine Grundausbildung) sind gestattet.

Gastflieger sind unter folgenden Voraussetzungen startberechtigt

  • Sie besitzen mindestens den A-Schein (DHV)
  • Sie sind vorschriftsmäßig versichert.
  • Das von ihnen benutzte Fluggerät entspricht den Vorschriften (DHV-Gütesiegel, LTF/EN-Zulassung)
  • Sie sind als Gastflieger registriert (Vereinsseitig), haben die Tagesgebühr bezahlt und der Flugbucheintrag durch den Flugleiter des Drachen- und Gleitschirmflieger Club Staufen e.V. ist erfolgt.
  • Gleitschirmpiloten führen ein funktionierendes Funkgerät LPD 433,225 MHz mit und sind damit vor und während des Fluges erreichbar, dies wird kontrolliert und ohne Ausnahmen verlangt.
  • Die Piloten sind über die Regeln und Vorschriften umfassend zu informieren und über die Besonderheiten / Gefahrenpotenziale in unserem Fluggebiet aufgeklärt und akzeptieren diese Regeln und Vorschriften.

 Bei starkem Andrang:

Der Flugleiter kann das Zeitlimit bestimmen. Jeder Pilot muss jedoch dann landen, wenn der 10. Bzw. 15. (je nach Freigabe) Drache bzw. Gleitschirme gestartet ist und der 11. bzw.16. sich zum Start bereit macht. Der Flugleiter kann anordnen, dass Vereinsmitglieder in der Startreihenfolge im Verhältnis 2:1 oder gar 3:1 gegenüber Gastfliegern und Flugschülern bevorzugt werden. Der Flugleiter kann auch anordnen, dass der Schulungsbetrieb ganz unterbleibt bzw. eingestellt wird. 

Fluggebühren:

Mitglieder des DGCS e.V.Donzdorf: frei

Nichtmitglieder und Flugschüler: 5.- Euro pro Tag

Den Anweisungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten.

Dieser hat alle Verstöße mit allen wichtigen Angaben zur Person sofort im Flugbuch zu notieren und unverzüglich der Vorstandschaft oder den Beauftragten für Flugaufsicht (für Gleitschirm oder für Drachen) zu melden.

Verstöße

Verstöße gegen die Flugregeln, Flugbeschränkungen und Vorschriften (LuftVG, LuftVO, Startgenehmigung und Auflagen des Regierungspräsidiums Stgt.) werden mit Flugverbot geahndet. Weitere Maßnahmen wie behördliche Anzeigen, strafrechtliche Verfolgung, Meldung an den Verband DHV erfolgen, zusätzlich ohne weitere Rücksprache.

Gefahrenhinweise – Sonstiges

Besonders für Gleitschirme ist hier die Gefahr von ,,Klappern” gegeben. Ausreichend Hangabstand einhalten ist das mindeste was man hier tun sollte im Zweifelsfall erst gar nicht starten !

  Wichtige Ausweichregeln:

  1. Luftfahrzeuge, die sich im Gegenflug einander nähern, haben bei Zusammenstoßgefahr nach rechts auszuweichen.
  2. Kreuzen sich die Flugrichtungen zweier Luftfahrzeuge in nahezu gleicher Höhe, so hat das von links kommende Luftfahrzeug auszuweichen.
  3. Bei einer Begegnung am Hang hat derjenige auszuweichen, der den Hang links von sich hat.
  4. Anfliegende, abfliegende oder kreuzende Fluggeräte weichen den Fluggeräten aus, die sich im Hangaufwind oder im Thermikkreis befinden.
  5. Die Drehrichtung in der Thermik wird von dem Fluggerät bestimmt, welches sich zuerst in der Thermik befindet.
  6. Das langsamer steigende Fluggerät weicht dem schneller steigenden aus.

 

 

»Wichtigster Auszug aus der Flugbetriebsordnung«

 Drachenflieger Club Staufen e.V. – Flugbetriebsordnung für den Messelberg, Gemeinde Donzdorf

Präambel: Diese Flugbetriebsordnung wurde erstellt, um einen sicheren Flugbetrieb und  ein geregeltes Nebeneinander der drei Sparten: Segel- und Motorflug, Modellflug und Hängegleiterflug zu ermöglichen.

Absoluten Vorrang hat der Flugbetrieb mit Motor- und Segelflugzeugen.

Die mit der Start- und Landeerlaubnis des Regierungspräsidiums Stuttgart (Akt.z. 27-3846-HG-Donzdorf/12) verbundenen Auflagen, Bedingungen und Hinweise – aktuelle Fassung -, die Allgemeinverfügung für den Betrieb von  bemannten, nicht zulassungspflichtigen Luftfahrzeugen in der BRD, sowie die Hängegleiterbetriebsordnung des DHV/DAeC in ihrer aktuellen Fassung, sind Bestandteil dieser Ordnung.

 

Richtlinien:

  1. Der Aufbau der Hängegleiter hat links hinter dem Startplatz zu erfolgen. Es ist dafür zu sorgen, dass Modellflieger ungehinderten Zugang zur Hangkante (Startplatz) haben.
  2. Während der Starts hat sich, außer dem Piloten, dem Startleiter und eventuellen Starthelfern, niemand im Startplatzbereich aufzuhalten.
  3. Nach der Landung muss das Fluggerät sofort zum Abbauplatz getragen werden, um nachfolgende Piloten nicht zu behindern. Unfallgefahr!
  4. Außenlandungen – mit Ausnahme einer Außenlandung bei Überlandflügen – und eventuelle Sachbeschädigungen, welche die Vereinshaftpflicht berühren, müssen dem Flugleiter bzw. der Vereinsleitung gemeldet werden.
  5. Im Bereich des Startgeländes ist nur der große Parkplatz schräg gegenüber vom Fliegerheim zu benutzen. Unmittelbar am Fliegerheim und am Startplatz darf nicht geparkt werden. Der umzäunte Modellflugplatz darf nicht betreten werden.
  6. Bei Flugbetrieb auf dem Sonderlandeplatz Donzdorf-Messelberg, ist den Anordnungen der Flugleitung des Sonderlandeplatzes Folge zu leisten. Der Drachen- und Gleitschirmflugleiter ist verpflichtet, die anwesenden Drachen- und Gleitschirmflieger entsprechend zu instruieren. Unabhängig davon, welche Weisungen seitens der Flugleitung des Sonderlandeplatzes ergehen, haben die Drachen- und Gleitschirmpiloten so zu fliegen, dass der Segelflugbetrieb nicht behindert wird. Den Segelflugzeugen ist nach Möglichkeit weiträumig auszuweichen.
  7. Bei Modellflugbetrieb müssen die Drachen- und Gleitschirmpiloten am kurzen Hang so fliegen, dass der Modellflugbetrieb nicht behindert wird. Den Piloten der Flugmodelle muss das Verhalten der Drachen- und Gleitschirmflieger berechenbar bleiben. Unerwartete Wendungen, Kunstflugfiguren, das Abtauchen im Schnellflug unterhalb der Hangkante und das plötzliche Wiederauftauchen mit Startüberhöhung und dgl. unberechenbare Flugmanöver sind verboten.

 

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